Wenn Sie als Mieterin oder Mieter Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir für Sie da. Unser Telefon- und Notruf-Nummern finden Sie hier.
040 558 220-373
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Notrufnummer
Die Notrufnummer für Mieter*innennotfälle außerhalb der Geschäftszeiten lautet:
040 76 96 90 60
Ein Notfall liegt dann vor, wenn von einer technischen Störung eine Gefahr für Menschen oder Gebäude ausgeht.
Fragen, die oft gestellt werden –
und die passenden Antworten dazu.
Einige Fragen tauchen immer wieder auf. Schauen Sie bitte an dieser Stelle kurz nach, ob nicht bereits hier Ihr Anliegen beantwortet wird.
Sie wollen eine Wohnung mieten?
Eine Vorstellung unserer Wohnanlagen finden Sie hier. Freie Wohnungen inserieren wir bei immoscout24.de.
Für unsere frei vermietbaren Wohnungen können Sie sich jederzeit bewerben. Für einige Wohnungen gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen (z.B. Mindestalter und/oder Wohnberechtigungsschein).
Bei Interesse senden Sie uns gerne den zur Verfügung gestellten Interessentenbogen per E-Mail an
bauwerk KIRCHLICHE IMMOBILIEN
Max-Zelck-Straße 1
22459 Hamburg
Alle unsere Wohnung sind in der Regel barrierearm gebaut, einige sogar vollständig barrierefrei nach DIN 18020. Weitere Informationen finden Sie in unseren Exposés.
In vielen unserer Wohnanlagen bieten wir kostenpflichtige Stellplätze für PKW in Tiefgaragen oder im Außenbereich.
In der Regel beträgt die Kaution drei Nettomieten (umgangssprachlich Kaltmiete) und ist vor der Übergabe fällig. Bei öffentlich geförderten Wohnungen in Hamburg ist es die 2,5fache Nettomiete. Die Kaution ist auf das im Mietvertrag benannte Konto zu überweisen und wird von uns auf einem Treuhandkonto zu Ihren Gunsten angelegt.
Für unsere Mieter*innen
Bei einer mangelfreien Rückgabe der Wohnung erhalten Sie die Kaution innerhalb weniger Wochen nach Mietende auf ein von Ihnen benanntes Konto zurück. Sie erhalten vorab eine Kautionsabrechnung von uns.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift aller Personen, die im Mietvertrag benannt sind bzw. deren gesetzlichen vertretungsberechtigten Personen, bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Die Kündigung wird bei Wohnraummietverträgen zum Ende des übernächsten Monats gültig. Für Gewerbeverträge gelten abweichende, teilweise individuelle, Kündigungsfristen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Sollten Sie Ihre Mietwohnung zum Beispiel zum 30. September 2025 kündigen wollen, müsste die schriftliche Kündigung am 3. Juli 2025 (Donnerstag als dritter Werktag des Monats) zugegangen sein.
Grundsätzlich ist ein Wohnungstausch möglich, sprechen Sie uns hierzu gerne im Einzelfall an.
Die Betriebskostenabrechnung wird in der Regel für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres erstellt. Der Versand der Abrechnung erfolgt im darauffolgenden Jahr bis zum 31. Dezember.
Bitte melden Sie sich schnellstmöglich bei Ihrem technischen Sachbearbeiter oder im Sekretariat
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Sekretariat
Sie wollen bei uns wohnen?
Damit Sie sich einen Einblick in unsere Wohnanlagen verschaffen können, stellen wir Ihnen hier ausgewählte Projekte vor. Unsere Wohnanlagen befinden sich in den Hamburger Bezirken Eimsbüttel und Altona sowie im nordwestlichen Hamburger Umland.
Hier kommen Sie direkt zu
unseren aktuellen Wohnungsangeboten
Freie Wohnungen von bauwerk – KIRCHLICHE IMMOBILIEN werden ausschließlich bei Immobilienscout24 veröffentlicht.
In unserem Bestand befinden sich außerdem zwei Studierendenwohnheime in Othmarschen und Ohlsdorf. Um ein Zimmer können Sie sich hier bewerben:
Grundsätzlich nehmen wir Sie auch gerne in unsere Interessentenliste mit auf. Füllen Sie dazu gerne den Interessentenbogen aus und senden Sie diesen im Anschluss an
Wir kontaktieren Sie dann sofort, wenn eine passende Wohnung für Sie frei ist!
Bitte nutzen Sie für Vermietungsanfragen ausschließlich unseren Interessentenbogen. Unsere Wohnanlagen im Trinitatis Quartier und am Sülldorfer Kirchenweg sind besonderen Personengruppen vorbehalten, die Belegung erfolgt in Absprache mit den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Anfragen für diese Wohnanlagen können wir daher nicht beantworten.